Lexikon -Außenwandverkleidung (ausgenommen Schiefer)
Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:versicherte Gefahren), z.B. Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.
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Erstattet werden die Schäden, die durch die versicherten Gefahren (siehe:versicherte Gefahren), z.B. Sturm und Hagel, an der angebrachten Außenverkleidung entstanden sind.